Dokumentation Erbfall Alfred Bernhard "Fredy" Neidhardt
Wildbach-bezogene Unterlagen
PDF öffnen →Natürliche Allianz: Vater & Tochter - gemeinsame Werte, intensive Beziehung
Kontrollierende Gegenfront: Mutter & Sohn - systematische Manipulation und Einmischung
Regelmäßiger Kontakt zu beiden Eltern: Mindestens wöchentliche Besuche in elterlicher Wohnung
Besonders intensive Vater-Beziehung: Zusätzlich fast tägliche Telefonate/Skype-Gespräche
Seit 1980ern: Eltern diskutieren regelmäßig Scheidung → sehr belastende Situation für Tochter
"Die Große" Problematik: Wiederkehrende Versuche der Eltern, Tochter als Vermittlerin einzusetzen
Bruder-Verhalten: Jahrzehntelang aufbrausend gegenüber Tochter, konnte ihre Eigenständigkeit und Meinung nicht tolerieren
Beängstigendes Muster: Verhalten war oft nicht nur unangenehm, sondern bedrohlich
Schutzreaktion: Kontaktvermeidung durch Tochter aus Sicherheitsgründen
22. Oktober 1986: Ehevertrag unterzeichnet
23. Oktober 1986: Testament erstellt
NUR 1 TAG DAZWISCHEN! Das war kein Zufall - das war systematische, durchdachte Rechtsvorbereitung.
Alfred "Fredy" Neidhardt sagte immer wieder: "Wir haben den Ehevertrag gemacht und dann jeweils das Testament geschrieben."
Das Wort "jeweils" zeigt: Er plante das systematisch. Erst die rechtliche Grundlage (Ehevertrag), dann die Verfügung darüber (Testament). Ein durchdachtes, logisches System.
Der 1-Tag-Abstand zwischen Ehevertrag und Testament beweist:
• Klare geistige Fähigkeiten - systematische Rechtsplanung
• Durchdachte Strategie - nicht spontan oder wirr
• Rechtssicherheit - wusste was er tat
• Langfristige Vision - für Vermögensaufteilung nach seinem Tod
Diese Systematik von 1986 zeigt: Fredy war ein vorausschauender, rechtlich denkender Mann - nicht jemand, der sich 33 Jahre später manipulieren ließ.
Tag 1 (22.10.1986): Ehevertrag - rechtliche Grundlage schaffen
Tag 2 (23.10.1986): Testament - Verfügung über das rechtlich abgesicherte Vermögen
Perfekte Rechtslogik: Erst die Basis (Ehevertrag), dann die Verfügung darüber (Testament). Das macht nur jemand, der genau weiß was er tut!
Ein Testament zu erstellen erfordert:
• Volle Testierfähigkeit - rechtlich anerkannt
• Langfristige Planung - für Zeit nach dem Tod
• Komplexes Rechtsverständnis - Zusammenspiel mit Ehevertrag
• Klare Zielvorstellungen - wer was bekommen soll
Fredy war 1986 53 Jahre alt und in voller geistiger Kraft. Dieses Testament ist der Beweis seiner rechtlichen Kompetenz.
1994 war ein brutales Jahr für Wohnungssuchende in Zürich. Die Immobilienpreise schossen durch die Decke, und für eine normale Angestellte war der Traum vom Eigenheim fast unerreichbar geworden. Barbara hatte endlich ihre Traumwohnung gefunden - aber die Anzahlung von 50.000 Franken war ein Berg, den sie unmöglich alleine bewältigen konnte.
Nach langem Zögern fasste sie sich ein Herz und sprach ihre Eltern an. Ein Darlehen, nicht geschenkt - sie wollte es zurückzahlen, wollte auf eigenen Beinen stehen. Es war ein schwieriges Gespräch, aber ihre Eltern verstanden die Situation.
Alfred Neidhardt hatte ein Gerechtigkeitsprinzip, das ihm heilig war: Beide Kinder sollten gleich behandelt werden. Also bekam Barbara ihr Darlehen für die Wohnungsanzahlung - aber Urs? Der bekam den gleichen Betrag, bar auf die Hand. Ohne zu fragen wofür, ohne Bedingungen, ohne Rückzahlungsplan.
Das Muster war geboren: Urs beschimpft Barbara für etwas, kassiert dann aber selbst ab. Ein Spiel, das er jahrzehntelang spielen würde.
Barbara war 38 Jahre alt und kämpfte um das, was für sie das Wichtigste im Leben war: ein Kind. Monat für Monat ging sie zur Kinderwunschklinik, unterzog sich der schmerzhaften Prozedur der Insemination, hoffte, bangte, betete. Jeder negative Test war ein kleiner Tod, aber sie gab nicht auf.
Ihre Mutter wusste alles. Die Termine, die Hoffnungen, die Enttäuschungen. Barbara brauchte ihre Unterstützung in dieser verletzlichsten Zeit ihres Lebens. Was sie nicht wusste: Diese Verletzlichkeit würde gegen sie verwendet werden.
Es war kein Zufall. Das Timing war zu perfekt, zu gezielt, zu grausam. Ihre Mutter hatte koordiniert, geplant, organisiert. Sie wusste um Barbaras Kampf mit der Kinderlosigkeit und entschied trotzdem - oder gerade deswegen - dass dies der perfekte Moment für Urs' Verkündung war.
Die Mutter-Sohn-Allianz zeigte zum ersten Mal ihr wahres Gesicht. Es ging nicht um Familie, nicht um Freude über ein neues Leben. Es ging um Macht, um Kontrolle, um das systematische Zerbrechen der Tochter in ihrer verletzlichsten Stunde.
Nach dem traumatischen Juli wollte Barbara unbedingt, dass Weihnachten perfect wird. Trotz ihrer eigenen schwierigen Lage - sie war arbeitslos, das Geld knapp - plante sie das ultimative Familienessen. Drei verschiedene Fondue-Arten: klassisch für die Traditionalisten, Tomaten-Fondue für die Experimentierfreudigen, und als Krönung ein luxuriöses Morchel-Fondue.
Die Gästeliste war wie ein Friedensgipfel: Ihre Schwiegereltern, ihre Eltern, der Schwager, ihr Ex-Mann - und natürlich Urs mit seiner schwangeren Freundin Denisa Tildy. Dieselbe Denisa, die später seine Frau werden und Basi zur Welt bringen würde. Barbara lud sie ein, obwohl jeder Blick auf Denisas wachsenden Bauch sie an ihre eigenen gescheiterten Träume erinnerte.
Warum tat sie das? "Weil ich musste ja wegen der Eltern." Das ewige Dilemma: Um die Familie zusammenzuhalten, musste sie den einladen, der sie systematisch zerstörte.
Das Essen war perfekt. Die Stimmung entspannt. Barbara hatte stundenlang gekocht, geputzt, dekoriert - alles sollte harmonisch sein. Dann kam das Gespräch auf ihre Arbeitslosigkeit. Ein sensibles Thema, aber normal in Familien. Man spricht darüber, unterstützt sich, findet Lösungen.
Nicht bei Urs.
Er explodierte. Vor allen Gästen beschimpfte er seine Schwester wegen ihrer Arbeitslosigkeit. Nicht diskret, nicht konstruktiv - er beschimpfte sie. Die Schwiegereltern saßen schockiert da, die Eltern hilflos, der Ex-Mann fassungslos. Und Denisa? Die schwangere Denisa saß da mit ihrem runden Bauch und musste mitansehen, wie der Vater ihres ungeborenen Kindes völlig ausrastete.
Dann machte er das Unfassbare: Er stand auf, machte einen "Riesen-Terz" und lief einfach weg. Verließ das Haus. Verließ seine schwangere Freundin. Verließ die Familie, die Barbara so liebevoll zusammengebracht hatte.
Stille. Peinliche, drückende Stille. Barbara saß da zwischen ihren drei perfekten Fondue-Töpfen und den fassungslosen Gästen. All die Vorbereitung, all die Hoffnung auf ein harmonisches Fest - zerstört in Sekunden.
Denisa saß alleine da. Schwanger, verlassen, gedemütigt. Ihre eigene Beziehung wurde vor den Augen der ganzen Familie zur Farce gemacht. Wie konnte ein Mann seine schwangere Partnerin so behandeln? Was für ein Vater würde das werden?
Die anderen Gäste versuchten zu retten, was zu retten war. Höfliche Gespräche, vorsichtige Ablenkung. Aber der Abend war ruiniert, die Familie beschädigt, das Vertrauen gebrochen.
Barbara räumte später alleine auf. Drei Fondue-Töpfe, perfekt vorbereitet, halb unberührt. Wie ihr Traum von einer harmonischen Familie.
Weihnachten 2003 war der Höhepunkt eines Jahres systematischer Grausamkeit. Juli: Die orchestrierte Schwangerschaftsverkündung. Dezember: Die Zerstörung des Familienfests. Dazwischen: Monate der Demütigung einer schwangeren Frau, die hilflos zusehen musste, wie ihr Partner seine Familie terrorisierte.
Das Muster war klar: Egal wie sehr Barbara sich bemühte, egal wie viel Liebe sie investierte - Urs würde es zerstören. Nicht aus Versehen, nicht aus Unachtsamkeit, sondern systematisch und grausam.
Die Ironie: Während er seine schwangere Freundin demütigte und verließ, würde er später behaupten, der bessere, verantwortungsvollere Sohn zu sein. 2003 zeigte bereits, was für ein Mensch er wirklich war.
Barbara lernte: Es gab keine Koexistenz mit Urs. Nur Zerstörung. Diese Lektion würde sie nie vergessen - und sie würde erklären, warum sie später so verzweifelt um ihren Vater kämpfte.
Der neue Herd: Die Verwaltung hatte einen neuen Kochherd installiert - mit Knöpfen an der Front zum Einschalten. Fredy war noch nicht vertraut mit dem Gerät.
Verantwortungsvolles Handeln: Als er frittieren wollte und Öl in die Pfanne gab, wollte er zuerst die Gebrauchsanweisung des neuen Herds lesen. Er ging ins Wohnzimmer, um sie zu studieren.
Der Unfall: Vermutlich kam er mit dem Gesäß an den Herd und aktivierte versehentlich die Herdplatte. Das Öl in der Pfanne erhitzte sich und fing Feuer.
Sofortige Maßnahmen: Fredy reagierte blitzschnell und professionell. Er schloss alle Türen - natürlich zuerst die Küchentür - um den Brand einzudämmen.
Brand unter Kontrolle: Er löschte den Brand eigenständig und effektiv. Als die Feuerwehr eintraf (von Nachbarn wegen Rauch alarmiert), war das Feuer bereits gelöscht.
Mit 86 Jahren: Ein alter Mann bewältigt einen Küchenbrand komplett eigenständig - das ist ein Beweis für Kompetenz, nicht für Unfähigkeit!
Urs' Erweckungserlebnis: Zum ersten Mal in seinem Leben sah Urs die Kontoauszüge seines Vaters. Was er sah, veränderte alles: Millionen.
Die Erkenntnis: Der "arme" Vater, von dem er jahrzehntelang profitiert hatte, war in Wahrheit vermögend. Sehr vermögend. Mehr Geld, als Urs je in seinem Leben verdienen würde.
Der Wandel: Plötzlich war der Vater nicht mehr nur eine Geldquelle für gelegentliche Zuwendungen. Er war das Ticket zur finanziellen Unabhängigkeit.
Motivation entlarvt: Die Eskalation begann nicht mit gesundheitlichen Problemen, sondern mit der Entdeckung des Vermögens.
Instrumentalisierung bewiesen: Normale menschliche Fehler werden zu pathologischen Zuständen umgedeutet.
Systematische Planung: 2019ff war nicht spontane Fürsorge, sondern die Umsetzung eines 2018 gefassten Plans.
Das Geld war der Wendepunkt: Solange Urs nicht wusste, wie vermögend der Vater war, gab es nur sporadische Konflikte. Sobald er die Millionen sah, begann der systematische Coup.
Initiiert von: Frieda Neidhardt und Urs Neidhardt
Ort: Pro Senectute Seefeldstrasse
Moderatorin: Frau Jost
Teilnehmer: Alfred Neidhardt, Barbara Beeler, Urs Neidhardt, Frieda Neidhardt
Urs Neidhardts Vorwurf: Barbara Beeler habe Geld von den Eltern geliehen (Hypothek, Darlehen für Geschäftsaufbau)
Sachverhalt: Alle Darlehen waren mit beiden Elternteilen abgesprochen und durch Immobilienbesitz finanziell abgesichert
Aussage der Mediatorin Frau Jost: Die Darlehensvergabe sei nicht Angelegenheit des Bruders, sondern ausschließlich Sache der Eltern
Reaktion Urs Neidhardt: Schlug auf den Tisch und verließ die Mediation vorzeitig
Alzheimer-Test: Alfred Neidhardt stimmte widerwillig einem Test zu
Unfall: Alfred Neidhardt stürzte auf dem Weg zur Pro Senectute über einen Randstein und erlitt einen Schlüsselbeinbruch
Spitalaufenthalt: Während der Behandlung sprach Barbara Beeler eine mögliche Schenkung zugunsten beider Kinder an
O-Ton Alfred Neidhardt: "Urs schenke ich ganz sicher kein Geld"
Grundsatz: "Entweder beide oder keins"
Anlass: Geplante Herzoperation der Ehefrau Frieda Neidhardt mit anschließender Rehabilitation
Vereinbarung: Alfred Neidhardt willigte dem Frieden zuliebe ein, für 3 Wochen im Pflegeheim zu verbringen
Einstellung: Einwilligung erfolgte ohne Begeisterung, aber aus Kompromissbereitschaft
Unterbringung: Alfred Neidhardt wurde unvermittelt in der Demenzabteilung des Pflegeheims Witikon interniert
Information der Beteiligten: Klägerin war nicht informiert, Erblasser wusste nicht wie ihm geschah
Sofortige Korrektur: Nach Intervention und Abklärungen wurde er umgehend auf die normale Station verlegt
Weiterer Verlauf: Verbrachte bis zu seinem Tod keinen Tag mehr auf der Demenzabteilung
Ärztliche Betreuung: Urs Neidhardt übernahm das gesamte ärztliche "Management"
Informationspolitik: Achtete peinlich darauf, dass Klägerin kaum Informationen erhielt
Tag der Einweisung: Erblasser und Klägerin holten gemeinsam Gegenstände aus der ehelichen Wohnung
Holzkiste mit Bargeld: Mitnahme einer Holzkiste mit ca. 11.000 Franken Notgroschen, die der Vater hortete
Dokumentensuche: Suche nach Testament und anderen Dokumenten blieb erfolglos - waren unauffindbar
Zeitpunkt: Samstag, zwei Tage nach der Einweisung
Anruf: Alfred Neidhardt ruft seine Ehefrau Frieda an
Mitteilung der Ehefrau: Sie wurde nicht operiert, er darf aber nicht mehr nach Hause zurückkehren
Zeuge: Klägerin saß daneben und hörte das Gespräch über Lautsprecher mit
Befürchtungen: Alfred Neidhardt machte sich große Sorgen, dass seine Konten durch Ehefrau und Sohn geplündert werden könnten
Schutzmaßnahme: Er schaltete die KESB ein, um sein Kapital zu schützen
Gesprächsanzahl: Es fanden ca. 4 Gespräche statt
Ergebnis: Frau Bär-Russo wurde eingesetzt, um die Kontenbewegungen zu überwachen
Wiederholte Forderung: Erblasser insistierte immer wieder, er wolle nach Hause
Anlass: Erblasser wollte mit der Bekannten Käthy Gubser zu Hause noch einige Utensilien holen
Feststellung: Das Schloss war ausgewechselt worden
Zeuge: Käthy Gubser
Initiative der Klägerin: Versuchte anwältliche Unterstützung zu bekommen
Ergebnis: Wurde abgewinkt
Datum der Unterzeichnung: 17.10.2019
Bevollmächtigte Personen: Klägerin Barbara Beeler und Käthy Gubser
Rechtliche Bedeutung: Bewusste Entscheidung des Erblassers über medizinische Vertretung
Befinden des Erblassers: Alfred Neidhardt war unglücklich mit der Unterbringung
Wunsch: Wollte nach Hause, wo er seine 2 Werkstätten hatte und sich beschäftigen konnte
Wohnsituation: Musste eine Sanitärzone mit einem unangenehmen und teilweise aggressiven Mitbewohner teilen
Regelmäßige Besuche: Klägerin und Käthy Gubser gingen fast täglich zu Besuch
Winterliche Hindernisse: Der Weg durch den Wald war für die Klägerin bei Schnee nicht zu bewältigen
Praktische Erwägungen: Standort des Pflegeheims war ungünstig für regelmäßige Betreuung
Strategische Lage: Platz direkt zwischen Arbeitsort und Zuhause der Klägerin gefunden
Einrichtung: Tertianum Schwerzenbach mit wesentlich freundlicherer Umgebung
Ausstattung: Einzelzimmer mit eigenem Bad verfügbar
Charakteristik der Entscheidung: Erblasser entschied sich sofort für das Tertianum (sehr atypisch für ihn)
Vertragsunterzeichnung: Unterschrieb noch am gleichen Abend
Einzugsdatum: Zog ein paar Tage vor Weihnachten ins neue Heim
Anhaltender Wunsch: Insistierte weiterhin, dass er nach Hause wolle
Spaziergänge: Regelmäßige Spaziergänge mit der Klägerin
Einkäufe: Gemeinsame Einkäufe (fotografisch dokumentiert)
Einkauf Volkiland: Alfred Neidhardt ging mit Käthy Gubser Kleider einkaufen
Besorgungen: Klägerin machte Besorgungen für den Vater
Gemütszustand: Alfred Neidhardt war unglücklich und "knorrlig"
Geistige Verfassung: Geistig fit seinem Alter entsprechend
Körperliche Verfassung: Körperlich fit seinem Alter entsprechend
Essen mit Familie Sterchi: Gemeinsames Essen mit Peter Sterchi (Cousin) und seiner Frau sowie Hans Sterchi (Onkel)
Dokumentation: Messenger-Nachricht als Beleg vorhanden
Verlauf: Geselliges Zusammensein ohne Auffälligkeiten
Erste Besuche: Frieda Neidhardt besuchte ihren Ehemann erstmals im neuen Heim
Anmeldeverfahren: Meldete sich nicht direkt beim Erblasser, sondern über die Heimleitung
Dokumentation: WhatsApp-Nachricht an Käthy Gubser als Beleg
Anlass: Klägerin akzeptierte die Bedingungen von Urs Neidhardt nicht
Beschimpfung: Urs Neidhardt beschimpfte die Klägerin als "Hure" über WhatsApp
Nachträgliche Löschung: Der Post wurde anschließend gelöscht
Begründung: Urs Neidhardt behauptete, es wäre ein technisches Problem gewesen
Konfliktlage: Die Spannung zwischen den Fraktionen war hoch
Benachrichtigungsliste: Mutter und Bruder standen nicht auf der Benachrichtigungsliste vom Tertianum
Urs Neidhardts Reaktion: Dies stellte für ihn ein Problem dar
Pandemie-Beginn: Corona brach aus, alles wurde unsicher
Besuchsverbot: Längere Zeit keine Besuche im Pflegeheim möglich
Kommunikation: Tägliche Telefonate mit dem Vater
Technische Kompetenz: Alfred Neidhardt nutzte bis dahin noch ein Smartphone
Besuchsregelung: Nach der ersten totalen Isolierung während Corona waren Besuche wieder möglich
Regelmäßige Treffen: Klägerin traf ihren Vater regelmäßig auf dem Bänkli vor dem Heim
Fortsetzung der Fürsorge: Machte weiterhin Besorgungen für ihn
Praktische Unterstützung: Aufrechterhaltung der persönlichen Betreuung trotz Beschränkungen
Kontaktaufnahme: Urs Neidhardt wandte sich an Käthy Gubser
Koordination: "Koordinierte" sich fortan mit ihr
Umgehung der Klägerin: Direkte Kommunikation mit der Klägerin wurde vermieden
Ausgrenzung: Klägerin war von der Familie total ausgegrenzt
Systematischer Charakter: Vollständige Informations- und Kommunikationssperre
Koordination gegen Klägerin: Familie agierte koordiniert zur Ausgrenzung
Psychische Veränderungen: Das Leben im Pflegeheim fing an seine Spuren zu hinterlassen
Gemütszustand: Alfred Neidhardt war zunehmend schlecht gelaunt
Lebensmut: Er verlor die Lebenslust
Entwicklung: Verschlechterung der psychischen Verfassung durch Heimunterbringung
Datum: Freitag, 29. Januar 2021, 17:09 Uhr
Absender: Urs Neidhardt
Empfänger: Zarouali Hassan, Hirsch Franziska, Jens Gundelach, Bär-Russo Maria, Frieda Neidhardt, baba@baba.ch
Betreff: Änderung der Zuständigkeit bezüglich Gesundheit für Fredy Neidhardt
Alle anderen mit Namen: Zarouali Hassan, Hirsch Franziska, Jens Gundelach, Bär-Russo Maria, Frieda Neidhardt
Nur Klägerin anonymisiert: "baba@baba.ch" - ohne Namen Barbara Beeler
Systematische Herabwürdigung: Klägerin wird zur namenlosen E-Mail-Adresse degradiert
Angebliche Unterschrift: 1. Oktober 2020
Erste Mitteilung: 29. Januar 2021
Zeitspanne: 4 Monate komplettes Schweigen
Unnatürlichkeit: Bei echter Patientenverfügung würde man sofort alle Beteiligten informieren, nicht monatelang warten
Freitag Abend, 17:09 Uhr: Büros schließen, Wochenende steht bevor
Minimale Rückfragemöglichkeit: Zeit für "Fait accompli" ohne sofortige Kontrolle
Professionelle Fassade: Geschäftsmäßiger Ton für Familienangelegenheit ungewöhnlich
Behauptung: "Mein Vater hat am 1.10.2020 im Beisein seines Arztes eine neue Patientenverfügung unterzeichnet"
Fehlende Details: Welcher Arzt? Keine Namensnennung
Vorweggenommene Tatsache: "Dies ist nun auch so in ihren Systemen hinterlegt" - behauptet bereits erfolgte Umsetzung
Frau Bär begrenzen: "Frau Bär ist zuständig für die finanziellen Aspekte und nicht für die gesundheitlichen"
Bis zum Tod: Alfred Neidhardt bestritt diese Patientenverfügung unterschrieben zu haben
Keine Erwähnung: Echte Patientenverfügung vom 17.10.2019 (Klägerin und Käthy Gubser als Bevollmächtigte) wird ignoriert
Rechtliche Bedeutung: Konstante Verneinung durch Erblasser ist stärkster Hinweis auf Dokumentfälschung
Kommunikationsabbruch: Ab diesem Zeitpunkt wurde die Klägerin vom Pflegeheim nicht mehr kontaktiert
Totale Kontrolle: "Ich werde diese dann mit meinem Vater besprechen" - alles läuft über Urs
Systematische Isolation: Ausschaltung aller legitimen Vertrauenspersonen
O-Ton zur Klägerin: "Sehr eigenartige Familie. Zuerst kümmert sich die Tochter und es ist schwierig mit Bruder und Mutter und jetzt scheint sich alles zu drehen."
Fachliche Beobachtung: Erfahrener Heimleiter erkannte die unnatürliche Wendung der Familiendynamik
Implizite Kritik: Formulierung zeigt professionelle Zweifel an Legitimität der plötzlichen Änderung
Todesdatum: Montag, 4. Oktober 2021, abends
Ort: Pflegeheim Tertianum Schwerzenbach
Todesumstände: Natürlicher Tod nach wochenlangem Verfall
Letzter Besuch der Klägerin: Drei Tage zuvor am 1. Oktober
Gubsers Angaben: Sie wurde vom Pflegeheim angerufen
Einladung zur Sterbebegleitung: "eingeladen ihn zu begleiten"
Anwesenheit beim Tod: Gubser war beim Sterben dabei
Bevorzugung evident: Nicht-Familienangehörige erhielt Privileg, das der Tochter verwehrt wurde
Keine Benachrichtigung beim Tod: Klägerin wurde nicht über das Sterben informiert
Erst nach dem Tod: Information erfolgte erst am nächsten Morgen
5. Oktober, morgens: Anruf an die Klägerin - "er sei vielleicht noch bis 12 im Zimmer, dann geht er ins Krematorium"
Faktum geschaffen: Kein Abschied am Sterbebett möglich
Zeitdruck erzeugt: Nur wenige Stunden für letzten Besuch
Entscheidung: "Nur die engste - allerengste Familie" bei Gemeinschaftsgrab
Eingeschlossen: Mutter Frieda, Bruder Urs, die Enkel und die Klägerin
Ausgeschlossen von eigener Familie: Lebender Bruder Max (Patenonkel der Klägerin), lebende Schwester Doris, Patenkind Regula
Willkürliche Definition: "Allerengste Familie" schloss tatsächliche Geschwister aus
Klägerins Empfinden: "Ich fand das entwürdigend"
Initiative Patenonkel Max: Er kontaktierte die Klägerin direkt
Treffpunkt Krematorium: Familie fand sich zur würdigen Verabschiedung zusammen
Abschied genommen: Persönliche, respektvolle letzte Ehre für Alfred Neidhardt
Begleitung ins Feuer: "Den Vater ins Feuer begleitet"
Anwesende echte Familie: Patenonkel Max, sein Göttimeitli, Cousin Peter und die Klägerin
Konsequente Fortsetzung: Auch beim Tod wurde die Klägerin systematisch benachteiligt
Gubser privilegiert: Nicht-Familienangehörige erhielt besseren Zugang als die Tochter
Familie ausgeschlossen: Geschwister des Verstorbenen wurden von Bestattung ausgeschlossen
Manipulation bis zum Ende: Selbst der Tod wurde zur weiteren Demütigung genutzt
Menschenunwürdige Behandlung: Tochter wurde das Recht auf Sterbebegleitung verwehrt
Familienausschluss: Willkürliche Definition von "allerengster Familie"
Emotionale Grausamkeit: Systematische Verweigerung würdigen Abschieds
Beweis für Manipulation: Fortsetzung der Ausgrenzung selbst im Tod zeigt systematischen Charakter